Bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Mutter aus Freiburg geklagt um für ihre für ihre konfessionslosen Kinder Ethikunterricht als Alternative zum Religionsunterricht durchzusetzen. Gestern nun ist das Urteil gefallen und die Leipziger Richter haben den Anspruch der Mutter verworfen. Eltern haben demnach keinen Anspruch darauf, dass ihre Kinder bereits in der Grundschule Ethikunterricht erhalten.
Mit diesem Urteil liefern die Leipziger Richter – vermutlich ungewollt – einen weiteren Hinweis auf die Bildungsmisere in Deutschland. 18 Bundesländer sind hier immer noch gleichbedeutend mit 18 unterschiedlichen Bildungspolitiken – mit der Konsequenz, dass ein Umzug der Eltern ein Kind in schwere schulische Turbulenzen bringen kann.
Bildungspolitische Kleinstaaterei also auch beim Ethikunterricht. Entsprechend die Reaktionen auf das Urteil:
So schreibt die neue Osnabrücker Zeitung:
„Es bleibt also bis auf weiteres alles beim alten, also bei den von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlichen Angeboten in Sachen Ethikunterricht. Diese Situation ist, wie so vieles im föderal zergliederten Schulsystem, unbefriedigend. In dem einen Land müssen Schüler zwischen Religion und Ethik wählen, im anderen ist auch der Besuch der Besuch des Religionsunterrichts freiwillig. Insofern hätte ein anderes Urteil der Leipziger Richter einen überfälligen Signaleffekt haben können. Es geht nicht darum die Religion gleich aus den Schulen zu verbannen, das Fach Ethik ist eine Alternative, kein Ersatz.“
Der Mannheimer Morgen hebt auf einen der Hauptaspekte in den bildungspolitischen Überlegungen vieler Politiker ab, Kosten senken und Sparen:
„Die Finanzminister der Bundesländer und die großen Kirchen dürften den Richterspruch erleichtert aufnehmen. Letzteren erwächst keine ernst zu nehmende Konkurrenz zum Religionsuterricht in den unteren Schulklassen, den Ländern bleiben Investitionen in Lehrerausbildung erspart. Bleibt die Frage warum in einigen Bundesländern geht, was andere Bildungspolitiker vehement ablehnen? Weil andere Schwerpunkt gesetzt werden. Das hinzunehmen ist die Folge des föderalistischen Bildungssystems.“
Unzufrieden mit dem Richterspruch äußert sich auch das Delmenhorster Kreisblatt:
„Mit der Ablehnung des Grundrechts auf Ethikunterricht bleibt ein erheblicher Missstand bestehen, denn in vielen Ländern ist die wichtige Wertevermittlung weiterhin entweder religiös gefärbt zu haben oder sie fällt ganz aus. Das ist eine Benachteiligung, die Grundschüler sehr wohl spüren, wenn sie vor jeder Religionsstunde aus der Klasse gerissen werden.“
Aus Baden-Württemberg, dem Land der Ablehnung stellt die Stuttgarter Zeitung fest:
„Für muslimische Kinder gibt es an diversen Grundschulen Islamunterricht. Die Gruppe der konfessionslosen Kinder wächst. Es entspräche nur der gesellschaftlichen Wirklichkeit in den Schulen neben der Religion auch Unterricht in Werteerziehung ohne Bekenntnisorientierung anzubieten. Das ist eine Frage der politischen Prioritäten, nicht der Justiz.“
Es ist äußerst bedauerlich, dass mit dem Urteil von Leipzig die bildungspolitische Kleinstaaterei weiter gefördert wird und die Richter wieder einmal eine Chance vertan haben um die Bildungspolitik den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.
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