
Quelle: photocase; Foto: Fritz
Per Gestern, 16.06.2011 ist die Zeichnungsfrist der e-Petition zur Vorratsdatenspeicherung beim Deutschen Bundestag abgelaufen. Leider hat dieses Instrument der direkten Demokratie wieder einmal nicht die für eine öffentliche Beratung erfoderlichen 50.000 Stimmen bekommen – im Gegensatz zum campact-Appell, der per heute 57.923 Unterstützer gefunden hat.
Es bleibt in dieser Situation die Frage, ob der Appell von campact, der ja direkt an die Minister/in gerichtet ist, die gleiche Öffentlichkeitswirkung haben wird wie ihn eine Sammelpetition mit fast 60.000 Unterzeichnern gehabt hätte. Dann nämlich wären Vertreter der Petenten zur öffentlichen Beratung der Petition eingeladen worden.
Trotz des Verfassungsgerichtsurteils (das Gericht verwarf allerdings nur die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie, nicht die Speichervorgabe an sich) aus März 2010 ist das Thema “Vorratsdatenspeicherung “wieder einmal Gegenstand hitziger Diskussionen. Aktuell verlangt die EU-Kommission von der Bundesregierung eine umgehende Gesetzesänderung, andernfalls ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags drohe.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass “die Mitgliedsstaaten die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze (nachfolgend „Betreiber“) dazu verpflichten, Verkehrs- und Standortdaten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren auf Vorrat zu speichern.” (Siehe Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament).
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten wird “als wertvolles Instrument der Strafverfolgung” bezeichnet und als “integraler Bestandteil” in der Arbeit der europäischen Strafverfolger. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (bereits in ihrer Zeit als Oppositionspolitikerin engagierte Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung und Absender einer Verfassungsbeschwerde) gehört auch jetzt wieder zu den Gegnern einer umfassenden Datenspeicherung, wie die EU sie plant. Leitheusser-Schnarrenberger favorisiert den sog. “quick freeze”, das kurzfristige Einfrieren von Daten im Verdachtsfall.
Ganz anders die Befürworter, zu denen auch der neue Innenminister Friedrich gehört. Er tut sich damit hervor, dass er die Daten “mindestens sechs Monate” speichern will. Immerhin sehe das die neue EU-Richtlinie so vor (die Richtlinie hält sogar einen Zeitraum von zwei Jahren für möglich!). Aufgefallen ist Friedrich auch mit seinem Versuch einer “sprachlichen Entschärfung” – statt von Vorratsdatenspeicherung möchte er lieber von “Mindestdatenspeicherung” reden. “Die Zeit” zitiert ihn mit den Worten: “Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.”
Wir meinen, es geht um mehr, als dass ein Politiker “merkwürdig” angeschaut wird – es geht um eine massive Beschneidung der grundgesetzlich verbrieften bürgerlichen Freiheiten.
Am Beispiel der Daten von Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat “Die Zeit” erst kürzlich demonstriert, was Vorratsdaten alles können. Malte Spitz hatte zunächst auf die Herausgabe seiner Daten klagen müssen und diese dann zur Veröffentlichung freigegeben. Seither kann sich die Öffentlichkeit ein Bild über die Aussagekraft der gesammelten Daten machen.
Eine wichtige Stimme in der aktuellen Diskussion hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er wird mit den Worten zitiert: “Die grundlegende Frage ist, ob der diskutierte Rahmenbeschluss den Datenschutzstandards der Europäischen Konvention für Menschenrechte entspricht. Ich bezweifle dies.“ Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet eine Umkehrung der bisherigen Unschuldsvermutung. Danach erforderte die Aufnahme von Ermittlungen einen “begründeten Anfangsverdacht”. Das ist bei der Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht gegeben.
Auch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, also das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, wird von der Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt.
Deshalb unterstützen wir alle Initiativen, die sich dafür einsetzen, dass die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Deutschland verhindert wird. Auch wir fordern den Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin auf, sich nachdrücklich für den Erhalt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung einzusetzen und für eine Änderung der EU-Richtlinie zu sorgen.
Hier können Sie Ihre Stimme für den Erhalt Ihres Bürgerrechts abgeben:
campact – Kampagne Vorratsdaten Unterzeichnung eines Appells an die Bundesregierung
Deutscher Bundestag - e-Petition mit 1.967 Unterzeichnern beendet
Links zum Thema:
Brüssel droht mit Verfahren Der Spiegel
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Innenminister gibt den Hardliner Frankfurter Rundschau
Vorratsdatenspeicherung FoeBuD
Daten-Speicherung.de Umfassende Darstellung des Themas (Vorrats)-datenspeicherung
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