Fordern Sie jetzt Landwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, beim Tierschutz und beim Arzneimittelgesetz nachzubessern. In einer BUND-Untersuchung waren 88 Prozent der Putenfleisch-Proben aus Discountern mit antibiotika-resistenten Keimen belastet. Nicht nur, dass die Tiere in den industriellen Massen-Ställen leiden, auch wir VerbraucherInnen werden massiv gefährdet. In Deutschland sterben jährlich bis zu 15.000 Menschen, weil Antibiotika nicht mehr wirken. Es ist Zeit, Tierqual und Medikamentenmissbrauch einen Riegel vorzuschieben!
An:
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt
Sehr geehrter Landwirtschaftsminister Christian Schmidt,
Einer Untersuchung des BUND zufolge sind 88 Prozent der Putenfleischproben aus Discountern mit antibiotikaresistenten Keimen belastet.
„Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen“ (Bundesamt für Risikobewertung, BfR).
Mit dem Fleisch der Tiere können Keime wie MRSA oder ESBL-bildende Bakterien bis zu Verbrauchern gelangen und die Gefahr mit sich bringen, dass Antibiotika im Krankheitsfall beim Menschen nicht mehr wirken.
Das Bundesministerium für Gesundheit schätzt, dass jährlich bis zu 15.000 Menschen in Deutschland sterben, weil Antibiotika versagen. Besonders alarmierend ist der steigende Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in Tierhaltungen, weil diese Mittel oft als letzte Rettung gelten, wenn andere Antibiotika-Wirkstoffe nicht mehr helfen.
Nur rund fünf Prozent der Tierärzte verschreiben ca. 80 % der Antibiotika und verdienen oftmals vor allem an Rabatten auf große Mengen. Das begünstigt Großmastanlagen gegenüber kleinen Bauernhöfen und stellt einen Anreiz für einen hohen Antibiotikaeinsatz in Tierfabriken dar.
Damit muss Schluss sein. Die Interessen der Fleischkonzerne dürfen nicht länger über dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung stehen.
Wir fordern von Ihnen ein Gesetzespaket:
1. Setzen Sie ein klares Ziel zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
2. Verbessern Sie die Mindeststandards für Tierschutz per Gesetz, damit weniger Antibiotika benötigt werden. Eine neue Tierschutznutztierhaltungsverordnung muss deutlich mehr Platz je Tier, Auslauf für alle Tierarten garantieren und die Haltung von Tieren aus Qualzucht stoppen.
3. Sorgen Sie im Rahmen einer Novelle des Arzneimittelgesetzes für
A) ein Verbot der sogenannten Reserveantibiotika in der Intensivtierhaltung,
B) hohe Festpreise bei Antibiotika für Tiere, damit es einen Anreiz gibt, die Medikamente sparsam einzusetzen.
4. Verbessern Sie die Kennzeichnung für Verbraucher: Fleisch aus Massentierhaltung muss genauso leicht erkennbar sein wie das Ei mit der „3“ aus der Käfighaltung.
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