„Keine politische Bildung ist demgegenüber die einseitige Agitation oder die unkritische Indoktrination.“ (FA FFM 1 FA FFM 2)
U.a. mit diesem Satz begündet das Finanzamt Frankfurt III die neuerliche Ablehnung eines Satzungsentwurfs für die Gründung des gemeinnützigen Vereins „Die Bürgerlobby e.V.“
So scheint es inzwischen, als ob unsere Idee einer Vereinsgründung zu einer endlosen Geschichte zwischen dem Finanzamt Frankfurt und uns werden soll.
Seit dem ersten Satzungsentwurf, den wir im Oktober 2013 eingereicht haben und in dem wir als Vereinszweck angegeben hatten:
„Zweck des Vereins ist es Menschen (virtuell und real) zusammen zu bringen, die sich für mehr Teilhabe der Bürger am politischen Willensbildungsprozess und für die Stärkung und Wahrung von Verbraucherrechten einsetzen wollen.“Dieser Satzungsentwurf wurde bzgl. der Gemeinnützigkeit u.a. mit Hinweis auf § 52 Abs. 2 AO abgelehnt. Es fehle die Angabe eines der in diesem Paragrafen genannten Zwecks.
Wir haben den Satzungsentwurf überarbeitet und am 11.11.2013 erneut vorgelegt.
Mit Schreiben vom 26.11.2013 wird auch dieser Satzungsentwurf als ungeeignet zur Erlangung der Gemeinnützigkeit zurückgewiesen. Diesmal mit der Begründung „der Verein will sich politisch betätigen“ und dem Verweis darauf, dass eine Körperschaft nur dann ausschließlich ihren steuerbegüntigten Zweck fördert, wenn sie „gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen ihres Satzungszwecks Stellung nimmt“.
Mit einem weiteren und nochmals überarbeiteten Satzungsentwurf haben wir im Mai 2014 erneut versucht die Gemeinnützigkeit der Bürgerlobby anerkannt zu bekommen. Diesmal gipfelt die Begründung der Nichtanerkenntnis in dem eingangs zitierten Satz.
Wir haben das Finanzamt Frankfurt aufgefordert diese Aussage in Bezug auf die Bürgerlobby zurückzunehmen und außerdem die Satzung einer als Verein anerkannten Organisation beigefügt und um eine Erklärung dafür gebeten, warum deren Satzung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit ausreichen konnte während unsere Satzung den Ansprüchen nicht gerecht werden soll.
Wärend die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf Seite 105 erklärt:
Das ist ja schonm allerhand! Wisst Ihr denn wer beim Finanzamt für diese Aussage verantwortlich ist? Ist das nicht schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert?
Lieber Frank Kuelmer, Zustimmung tut gut! Dienstaufsichtsbeschwerde haben wir auch schon überlegt aber das ist -auch nach Ansicht unseres Anwalts – ein zweischneidiges Schwert da man ja danach immer noch beim zuständigen Sachbearbeiter bleibt (wahrscheinlich)und der ist dann ja nicht freundlich gestimmt. Wir haben aber ans FA gechrieben und eine schriftliche Rücknahme des fraglichen Satzes verlangt. Schau’n mer mal würde der Kaiser sagen…