Neue Regeln für Online-Petitionen ab 1. Januar 2012
Seit Jahresanfang gibt es eine verlängerte Frist für die Unterstützung von Online-Petitionen im Deutschen Bundestag. Ab Jahresmitte soll auch eine anonymisierte Mitzeichnung möglich sein.
Seit Januar wird den Bürgern eine Zeitperiode von vier Wochen eingeräumt, um die erforderlichen 50.000 Unterschriften für eine Online-Petition zu sammeln. Erreichen sie diese Anzahl von Mitzeichnern, wird das Anliegen vom Petitionsausschuss in öffentlicher Beratung behandelt. Bislang galt eine Frist von drei Wochen.
Eine weitere Neuerung ist für die Jahresmitte geplant:
Es soll künftig die Möglichkeit bestehen, sich mit Hilfe eines automatisch generierten Pseudonyms für eine Petition einzusetzen. Bisher war die für alle sichtbare Eingabe des vollen Namens notwendig. Die im Petitionsausschuss beschlossenen Anpassungen zielen darauf ab, die Transparenz des Angebots zu erhöhen und die Petitionsplattform bürgerfreundlicher zu gestalten. Es wird angestrebt, „möglichst viele substantielle Anliegen von öffentlichem Interesse zur Diskussion zu stellen“, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Bundestages.
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